Bunte Choreos und aufwendige Fanaktionen – Wohl nicht in diesem Jahr!
Aug 20, 2018 | Aktuelles, Neuigkeiten, Statements

Die Staatsanwaltschaft Karlsruhe hat im Juli das Konto des Vereins Forza Dynamo e. V., der für die Gestaltung der Choreos im Dynamo-Stadion verantwortlich ist, sperren lassen und verlangte die Hinterlegung von 22.330 Euro als „Vermögensarrest“. Die Behörde sieht in der Summe den sogenannten „Tatertrag“ aus dem Verkauf der Mottopakete, bestehend aus Fischerhut und T-Shirt im Camo-Style. In diesem Tatertrag wurden allerdings die damit verbundenen Beschaffungskosten nicht berücksichtigt. Die Summe stellt somit nicht den Gewinn dar, sondern den kompletten Umsatz. Dass ein großer Umsatz nicht gleichbedeutend mit einem hohen Gewinn ist, werden die Meisten aus den Dynamo-Mitgliederversammlungen wissen. Und so war es auch bei den Mottopaketen.
Um diesen Betrag wieder verfügbar zu machen, hat sich daher das SoKo in Absprache mit der Schwarz-Gelben-Hilfe entschlossen, die geforderten 22.330 Euro zur Verfügung zu stellen, um den Zugriff auf das Konto wieder herzustellen.
Die Kontosperrung bis zur Hinterlegung der 22.330 Euro zeigt einmal mehr, wie den Betroffenen der Ermittlungen wegen Karlsruhe finanzielle Hürden aufgebaut werden, ohne dass es bisher zu einer Anklage oder gar einem Prozess bzw. einer Verurteilung gekommen wäre.
in den letzten Wochen war es ruhig. Freude über den ein anderen Neuzugang, Ablenkung durch die Fußball-WM oder Entspannung im wohlverdienten Erholungsurlaub bestimmten den Alltag. Aus Karlsruhe kamen keine neuen Nachrichten: keine Informationen zu einem neuen Ermittlungsstand der Vorwürfe gegen die 28 von Ermittlungen betroffenen Dynamofans, geschweige denn eine Anklageerhebung.
Anfang Juli gab es dann eine böse Überraschung für den Verein Forza Dynamo e.V., der für die Gestaltung der Choreos im Dynamo-Stadion verantwortlich ist.
Mit einem gerichtlichen Beschluss vom 03.07.2018 ließ die Staatsanwaltschaft Karlsruhe das Konto des Forza Dynamo e. V. sperren. Dem kam die Ostsächsische Sparkasse am 07.07.2018 nach. Eine Information der Betroffenen erfolgte auch nachträglich nicht. Der gerichtliche Beschluss wurde erst nach anwaltlicher Intervention vorgelegt.
Ein Vereinskonto wurde also aufgrund eines Gerichtsbeschlusses gepfändet, ohne dass die Betroffenen vorher angehört oder nachträglich informiert wurden. Wie ist das möglich?
Im Beschluss wird die Ostsächsische Sparkasse darüber informiert, dass gegen einen der wegen Karlsruhe von Ermittlungen Betroffenen ein Ermittlungsverfahren wegen “des Verdachts des Verstoßes gegen das versammlungsrechtliche Vermummungsverbot” eröffnet wurde. Und obwohl es bisher keine Anklage, geschweige denn einen Prozess oder gar ein Urteil gab, und hier ist ja auch ein Freispruch möglich, wird nun von Seiten der Karlsruher Staatsanwaltschaft verlangt, dass “[…] zur Sicherung der Vollstreckung des staatlichen Anspruchs auf Einziehung des Wertes des Tatertrages ein Vermögensarrest in Höhe von 22.330 Euro” erfolgt.
In der 5 Seiten langen Begründung erläutert die Karlsruher Staatsanwaltschaft, warum ein Vermögen in dieser Höhe “arrestiert” werden soll. Bei den diversen Hausdurchsuchungen wurden Quittungen sichergestellt die belegen, dass durch den Verkauf der T-Shirts exakt diese Summe eingenommen wurde. Wichtig ist jedoch an dieser Stelle anzumerken, dass in den im Pfändungsbeschluss als „Tatertrag“ bezeichneten 22.330 Euro die damit verbundenen Beschaffungskosten für die T-Shirts und die Fischerhüte nicht berücksichtigt wurden. Die Summe stellt somit nicht den Gewinn dar, sondern den kompletten Umsatz. Dass ein großer Umsatz nicht gleichbedeutend mit einem hohen Gewinn ist, werden die Meisten aus den Dynamo-Mitgliederversammlungen wissen. Und so war es auch bei den Mottopaketen.
Auf dem Konto des Forza Dynamo e. V. befand sich jedenfalls eine wesentlich geringere, wenn auch immer noch 4stellige Summe, da in der Zwischenzeit verschiedene Choreos durchgeführt und vorbereitet wurden. Diese Summe ist nun nicht mehr im Zugriff des Vereins, bis bei der Justizkasse die geforderten 22.330 Euro hinterlegt werden.
Nicht nur der Beschluss an sich, auch die Begründung für den “Vermögensarrest” lässt einen zwischen Erstaunen und Unglauben schwanken. Ist zunächst noch vom “Verdacht auf den Verstoß gegen das Versammlungsrecht” die Rede und von “gleichartige(r), militärähnliche(r) Tarnkleidung, in Tarnfarben gehaltenen T-Shirts.” die Rede, wird später in der Begründung konstatiert: “Die bei dem Fanmarsch getragene Kleidung in Tarnfarben ist eine Uniform, jedenfalls aber eine gleichförmige Kleidung.” Danach wird immer nur noch von Uniformierung geschrieben, so als ob es ein Verfahren und Urteile gegeben hätte, die diese festgestellt haben. Die ist jedoch nicht der Fall. Es gibt eine Menge Behauptungen in der schriftlichen Begründung, deren Wahrheitsgehalt in einem möglichen Prozess geklärt werden wird. Stattdessen liest sich der Schriftsatz wie eine vorweggenommene Urteilsbegründung.

Der Verein Forza Dynamo e. V. kann keine wirtschaftlichen Vorteile erlangen, denn sein Vereinszweck entspricht dem in Fankreisen üblichen Vorgehen, dass Einnahmen aus dem Verkauf und Fanartikeln sowie Spenden für Choreos verwendet werden, wie dies auch in diesem Fall geschehen ist. Schon gar nicht kann ein Mitglied des Vereins durch die Vereinsarbeit wirtschaftliche Vorteile erlangen, denn dies widerspricht dem Vereinszweck.
Überraschend ist auch, wie selbstbewusst die Staatsanwaltschaft Karlsruhe davon ausgeht, dass es bei einem möglichen Prozess zu einem “staatlichen Anspruch auf die Einziehung des Wertes” kommen wird. Dabei wird – und hier können wir den Zusammenhang nicht recht deuten – darauf hingewiesen, “dass schon jetzt die Fan-Szene der SG Dynamo e. V. – unter Einbindung dieses Vereins – mobilisiert wurde, um die Betroffenen des Strafverfahrens finanziell zu unterstützen.”
Dies ist unser Stichwort: Wir haben kurzfristig in enger Absprache mit der Schwarz-Gelben-Hilfe entschieden, die benötigten Gelder aus den bisher eingegangenen Spenden zu verwenden, um den Zugriff auf das Konto des Forza Dynamo e.V. zu ermöglichen, damit die darauf liegenden Geldmittel in immerhin 4stelliger Höhe für den Vereinszweck – die Gestaltung von Choreos – verwendet werden können und die arrestierten Geldmittel nicht durch die Verdächtigten privat aufgebracht werden müssen.
Damit soll eine Saison für Dynamo – den Verein und uns, die Fans – ermöglicht werden, in der die Mannschaft bestmöglich unterstützt und der Ruhm durch die Vorgänge auf den Rängen gemehrt werden kann.
Bittere Kehrseite der durch die Staatsanwaltschaft initiierten “Einziehung des Wertes des Tatertrages” ist, dass 22.330 Euro wieder eingesammelt werden müssen, die für Anwaltskosten fest eingeplant waren. Lasst uns erneut zusammenstehen, damit die Ermittlungen gegen die 28 Betroffenen nicht mit deren persönlichen Ruin enden.
Auch weil es beim Lesen der Begründung zum “Vermögensarrest” leicht in Vergessenheit geraten kann: Fakt ist: Bisher gab es keine Anklageerhebung, kein Gerichtsverfahren, keine Verurteilung, die dann eine entsprechende Strafzahlung nach sich ziehen könnte.
Nur gemeinsam können wir etwas bewirken! Wir werden in den nächsten Wochen erneut verschiedene Solidaritäts- und Spendenaktionen initiieren, aber auch jeder Einwurf von Kleingeld in die Sammeleimer im Stadion ist willkommen! Und auch Eure Ideen und Initiativen sind gefragt und werden dankbar berücksichtigt werden.
PS: Aber wir haben doch zur Saisoneröffnung eine Choreo gesehen, mag jetzt mancher einwenden. Ja, dies haben wir, aber es war nur möglich, weil eine Vielzahl von Fans dabei unterstützten. Weitere Choreos gibt es nur, weil sie vorher finanziert und nicht durch die Pfändung beeinträchtigt wurden.